Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für den Ideenwettbewerb #RestartEurope 


A      Allgemeines

1      Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, diese Teilnahmebedingungen zu akzeptieren und fristgerecht eine Projektidee für #Restart Europe via Teilnahmeformular einzureichen. Genauere Erläuterungen zu den Fristen und Bedingungen, wie am Wettbewerb teilgenommen werden kann, folgen in den nachstehenden Paragraphen.

2      Der Wettbewerb wird von der TUI Stiftung in Zusammenarbeit mit der iRights.Lab GmbH in Deutschland durchgeführt. Sie werden nachfolgend als Veranstalter bezeichnet.


B      Teilnahme

1      Am Wettbewerb können all diejenigen Personen teilnehmen, die zwischen 16 und 26 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist ausdrücklich nicht notwendig. 

2      Es können sich Einzelpersonen, aber auch Gruppen von bis zu drei Personen bewerben. Bewerbungen können auch von Vertereter*innen von Vereinen, Verbänden oder anderen Organisationen eingereicht werden, deren Tätigkeiten dem Gemeinwohl dienen. Eine Teilnahme von Vertreter*innen privatwirtschaftlicher Organisationen ist ausgeschlossen. Die Einreichung der Projektidee muss durch eine Einzelperson als Vertretung der jeweiligen Gruppe erfolgen.

2      Die Teilnahme erfolgt durch die fristgerechte Einreichung einer Projektidee via Teilnahmeformular auf https://www.tui-stiftung.de/restart-europe/. Nur bei Angabe einer E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit und dem Akzeptieren der Teilnahmebedingungen sowie Datenschutzerklärung ist eine Teilnahme am Wettbewerb möglich.

3      Bei Auswahl der eingereichten Projektidee (s. D) qualifizieren sich die Einreichenden für den Ideenwettbewerb #RestartEurope, der am 29.01.2022 und 30.01.2022 sowie am 04.02.2022 online statfinden wird. Die Online-Teilnahme am Wettbewerb ist verpflichtend.

4      In der Wettbewerbsphase des Ideenwettbewerbs (online) werden die Projektideen unter Anleitung von Expert*innen weiter ausgearbeitet und einer Jury präsentiert. Nach Auswahl der drei Gewinner-Projektideen durch die Jury, verpflichten sich die Einreichenden, diese Projektidee gemeinsam mit den Veranstaltern im Zeitraum von bis zu sechs Monaten umzusetzen. 

5      Die Wettbewerbsphase sowie die anschließende Umsetzungsphase der Projektideen wird durch eine Kommunikationskampagne auf der Wettbewerbs-Webseite (https://tui-stiftung.de/restart-europe/) sowie auf Instagram begleitet. Die Teilnehmenden willigen ein, sich aktiv an den kommunikativen Begleitmaßnahmen zu beteiligen.  Sie willigen darüber hinaus der Veröffentlichung von Fotos und/oder Filmaufnahmen - einschließlich Tonaufnahmen- der eigenen Person im gesamten Zeitraum des Wettbewerbs ein. 


C      Wettbewerbszeitraum und Fristen

Der Wettbewerbszeitraum startet am 08.11.2021, 12.00 Uhr, und endet voraussichtlich am 30.05.2022. Der Einreichungszeitraum für die Projektideen startet am 08.11.2021und endet am 17.12.2021, 23.59 Uhr. Nur innerhalb dieser Frist können Projektideen eingereicht werden.


D      Entscheidung über Wettbewerbsbeiträge

1      Alle eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden durch die Wettberwerbsausrichter*innen ab dem 18.12.2021 evaluiert. Es werden Beiträge ausgewählt und die Einreichenden zum Online-Ideenwettbewerb eingeladen. Am Ende der dreitägigen Wettbewerbsphase des Ideenwettbewerbs (online) werden drei ausgearbeitete Projektideen durch eine vierköpfige Jury ausgewählt und prämiert. Die Entscheidung der Veranstalter als auch die Entscheidung der Jury ist verbindlich und unanfechtbar. Es besteht auch kein Anspruch auf eine Begründung der Jury hinsichtlich ihrer Entscheidung. Der Preis besteht je Gewinner-Projekt aus einem sogenannten Starter-Paket. Dieses umfasst die Bezahlung von für das Projekt notwendige Sachkosten im Wert von bis zu 5.000 Euro. Darüber hinaus erhalten die Gewinner-Projekte im Zeitraum der Umsetzungsphase jeweils individuelle, für die Umsetzung notwendige Unterstützung in Form von Trainings, Beratungen und Workshops. Die Ausgestaltung der Unterstützung wird gemeinsam mit den Gewinner-Projekten eruiert. 


2      Damit nicht volljährige Teilnehmer*innen bei Prämierung den Preis antreten können, benötigen die Veranstalter vor Antritt eine Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten. 


E      Was geschieht mit den persönlichen Daten, die im Zuge einer Einreichung abgegeben werden?

1      Im Rahmen des Wettbewerbs erheben die Veranstalter so wenig personenbezogene Daten wie möglich. Für eine Teilnahme am Wettbewerb und/oder dem weiteren Kreativprozess, Ist es notwendig, dass die Teilnehmer*innen Angaben zu einer E-Mail-Adresse machen, damit eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme besteht. 

2      Die im Rahmen der Wettbewerbsteilnahme anzugebenden personenbezogenen Daten werden von den beteiligten Institutionen, der Veranstalter, für Zwecke der Evaluation und Vergabe der Preise des Wettbewerbs gespeichert, verarbeitet und verwendet.

3      Im Übrigen werden persönliche Daten nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z. B. im Rahme von strafrechtlichen Ermittlungen); in diesem Falle werden nur solche Informationen weitergegeben, zu denen die Veranstalter gesetzlich verpflichtet sind. 


F      Schlussbestimmung    

1      Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen der Veranstalter sowie der Fachjury und ihrer Mitglieder im Speziellen sowie gegen die Veranstalter im Allgemeinen ist ausgeschlossen.

2      Für alle Rechtsbeziehungen gilt – soweit gesetzlich zulässig – deutsches Recht.

3      Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung gewollt war. Lücken in den Teilnahmebedingungen sind danach zu schließen, was bei verständiger Würdigung der Sach- und Rechtslage sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen die Beteiligten vereinbart hätten, wäre ihnen die Regelungsbedürftigkeit der Frage bewusst gewesen. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in den Teilnahmebedingungen vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

4      Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten alleine für die Teilnahme am Wettbewerb #RestartEurope.


G      Ausschluss von der Teilnahme oder Abbruch des Wettbewerbs

1      Gewaltverherrlichende, diskriminierende, rassistische, sexistische, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Beiträge haben hier ausdrücklich keinen Platz. Beiträge, die gegen diese Teilnahmebedingungen und/oder geltendes deutsches Recht verstoßen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. 

2      Die Veranstalter behalten sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Wenn die Beendigung des Wettbewerbs aus einem dieser Gründe durch das Verhalten einer*s Teilnehmers*in verursacht wird, behalten sich die Veranstalter das Recht vor, von dieser Person Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.